Werbung


Hessen: EU-Notfallverordnung zum Ausbau der Windenergie auf den Weg gebracht

EU-Notfallverordnung zum Ausbau der Windenergie auf den Weg gebracht
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Das Land Hessen will den Ausbau erneuerbarer Energien mit einem neuen Erlass beschleunigen, der die rechtlichen Erleichterungen von Bund und EU umsetzt sowie den Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen beschleunigt.

(WK-intern) – Mit einem neuen Erlass will das Land Hessen den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen.

Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen mitteilt, ist eine zügige und rechtssichere Anwendung der zahlreichen von der Bundesregierung und der Europäischen Union auf den Weg gebrachten rechtlichen Erleichterungen das Ziel.

Die Erleichterungen beträfen nicht nur das Naturschutz- und Immissionsschutzrecht, sondern auch das Bauplanungs- und Raumordnungsrecht. Sowohl die vom Bund beschlossenen Gesetze als auch die so genannte EU-Notfallverordnung gälten zum größten Teil direkt und unmittelbar auch in Hessen.
Der Erlass „Neuregelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus“ stelle alle Neuerungen zusammen. Die drei Regierungspräsidien erhielten damit das notwendige Instrumentarium, um in vollem Umfang die neuen Regelungen des Bundes zur raschen Genehmigung von Windenergieanlagen zu nutzen. Zuvor hätten das Umweltminister*in Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grü*innen) und das Wirtschaftsminister*in Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grü*innen) Gespräche mit Umwelt- und Naturschutzverbänden, Branchenvertreter*innen sowie den drei für die Genehmigung zuständigen Regierungspräsidien geführt.

Bereits jetzt zeige sich, dass die Energiewende in Hessen wieder an Tempo gewinne. Allein in den ersten vier Monaten 2023 seien in Hessen zwölf Windenergieanlagen mit einer Leistung von 64,3 Megawatt (MW) in Betrieb genommen worden. Stilllegungen habe es keine gegeben. Derzeit seien weitere 59 Anlagen mit 279 MW Leistung bereits genehmigt, aber noch nicht in Betrieb. Bei diesen Anlagen sei keine Klage anhängig. Weitere 64 Anlagen seien genehmigt, aber beklagt – würden sie sich drehen, könnte man allein mit diesen Anlagen eine Stadt wie Wiesbaden mit Strom versorgen. Noch bemerkenswerter sei die Zahl der beantragten Windenergieanlagen, die sich im Verfahren befinden. Im Genehmigungsverfahren befänden sich derzeit 302 Anlagen mit einer Leistung von 1.653,4 MW.

Aktuell lägen den Regierungspräsidien hunderte Anfragen von Projektierern für neue Windenergieprojekte vor. „Das zeigt: Die Erleichterungen auf EU-, Bundes- und Landesebene ermutigen diejenigen, die die Windparks planen und bauen, in die Zukunftsenergie Wind zu investieren“, sagte Al-Wazir. „Die Projekte lagen über Jahre in den Schubladen. Der Knoten ist nun gelöst worden und ich bin sicher: Die Windenergie wird neue Fahrt aufnehmen.“
Dem Ministerium zufolge liegt bereits jetzt der Anteil der erneuerbaren Energien an der hessischen Stromerzeugung über 50 Prozent, den größten Anteil habe die Windenergie. Aktuell drehten sich 1.158 Anlagen mit einer installierten Leistung von 2.420,5 MW. (th)

Quelle: PM: https://hessen.de
https://wirtschaft.hessen.de

PB: EU-Notfallverordnung zum Ausbau der Windenergie auf den Weg gebracht / ©:  Dennis Möbus / Hessen Agentur








Top