Verbraucherzentrale NRW mit Tipps, was bei Photovoltaik-Mietanlagen zu beachten ist

Teilen

Das Modell gibt es schon lange: Wer die hohen Anschaffungskosten für eine Photovoltaik-Anlage scheut, kann sie auch einfach mieten. Verschiedene Anbieter gibt es dafür auf dem Markt, allen voran sicherlich Enpal und DZ4 zu nennen, aber auch viele Stadtwerke und regionale Energieversorger verfügen über Photovoltaik-Mietangebote. Bereits vor einigen Jahren hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) verschiedene Angebote kritisch unter die Lupe genommen. Nun hat sie erneut Tipps veröffentlicht, worauf Kunden achten sollten, wenn sie über die Miete einer Photovoltaik-Anlage nachdenken. „Meist lohnt sich die Miete einer Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich nicht. Allerdings kann ein solches Mietangebot eine Alternative zum Kauf sein, wenn man Aufwand und Kostenrisiko möglichst gering halten möchte und die vergleichsweise höheren Gesamtkosten einkalkuliert“, sagt Sören Demandt, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Zum Unterschied zwischen Kauf und Miete erklärt die Verbraucherzentrale NRW, dass im ersten Fall selbst ein Fachbetrieb mit der Planung beauftragt wird. Somit hat man die volle Kontrolle über die Auswahl der Photovoltaik-Komponenten, Speicher und Wallboxen. Zugleich ist man nach der Inbetriebnahme auch Eigentümer und Betreiber und damit vollumfänglich für die Photovoltaik-Anlage verantwortlich, inklusive sämtlicher Wartungs-, Versicherungs- und Meldepflichten.

Bei einer Photovoltaik-Anlage zur Miete entfalle dagegen die große Anfangsinvestition, sondern der Kunde zahlt einen monatlichen Mietbeitrag. Meist sind in der Miete neben den Installations- und Planungskosten auch Zusatzleistungen wie Wartung und Versicherung enthalten. Die Laufzeit der Mietverträge beträgt meist 20 Jahre, über die der feste monatliche Betrag zu zahlen ist. Für gesamte Vertragsdauer bleibt die Photovoltaik-Anlage im Besitz des Anbieters, danach werde sie in vielen Fällen von den Kunden übernommen.

Der Preis für die wegfallenden Anschaffungskosten ist, dass Photovoltaik-Anlagen zur Miete durch die Finanzierung und die enthaltenen Zusatzleistungen über die Vertragsdauer teurer sind als gekaufte Photovoltaik-Anlagen, so die Verbraucherschützer weiter. Kunden sollten vor allem die häufig mitgelieferten Wirtschaftlichkeitsberechnungen kritisch prüfen. Auf den ersten Blick stellen sie den Kunden hohe Kostenersparnisse in Aussicht, die aber meist erst gegen Ende oder nach Ende der Vertragslaufzeit wirklich eintreten. Die Verbraucherzentrale NRW rät besonders auf die Kennwerte zur monatlichen Miete, der geschätzten Eigenverbrauchsquote und Strompreissteigerung sowie den Betrachtungszeitraum zu achten. Einige Anbieter würden in ihren Wirtschaftlichkeitsrechnungen 25 bis 30 Jahre zugrunde legen, obwohl die tatsächliche Vertragsdauer in der Regel deutlich darunter liegt, so die Verbraucherschützer weiter. Empfehlenswert sei daher, die Wirtschaftlichkeit eines Angebots ausschließlich bis zum Vertragsende zu betrachten.

Wer neben einer Photovoltaik-Anlage auch noch einen Speicher oder eine Wallbox mieten will, findet bei den Anbietern meist entsprechende Angebote. Gegen einen Zuschlag auf Miete ist dies meist möglich, wobei die Zusatzkosten genau geprüft werden sollten, erklären die Verbraucherschützer. Wichtig sei auch vorab zu klären, was passiert, wenn der Batteriespeicher seine Lebensdauer erreicht hat. Dies ist meist nach 10 bis 15 Jahren der Fall und könnte somit vor dem Vertragsende mit einer Laufzeit von 20 Jahren liegen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentral NRW spricht es für die Qualität eines Mietangebots, wenn sichergestellt ist, dass der Speicher über die gesamte Mietdauer die versprochene Kapazität liefert. Also im Fall der Fälle auch ausgetauscht werde.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.